Krankenversicherung im Pflegeheim in Polen

Was ist mit meiner Krankenversicherung wenn ich in ein Pflegeheim in Polen ziehe? Behalte ich dabei trotzdem bei meiner Krankenversicherung versichert und was muss ich dabei beachten? 

Bin ich im Pflegeheim in Polen automatisch weiter krankenversichert?

Wenn Sie Ihren Wohnort in ein anderes Land der Europäischen Union verlegen, bleibt Ihre deutsche gesetzliche Krankenversicherung sowie der Versicherungsschutz dieser für Sie bestehen, wenn Sie folgende zwei Bedingungen erfüllen:

  1. Sie erhalten ausschließlich nur eine deutsche Rente ( Pflegegeld zählt dabei nicht zusätzlich)
  2. Auch in Polen haben Sie keine weiteren finanziellen Ansprüche, beispielsweise durch eine Arbeitstätigkeit

Wenn es sich also hier beispielsweise um einen deutschen Rentner handelt, der nur von seiner deutschen Rente und dem Pflegegeld lebt und in ein Pflegeheim in Polen ziehen möchte, wo er ebenfalls keine finanziellen Leistungen vom polnischen Staat bezieht, bleibt in diesem Fall die Versicherung erhalten.

Was muss ich in diesem Fall bei meiner Krankenversicherung beachten?

Behalte ich dabei meine KrankenversicherungHierbei gibt es allerdings einige wichtige Punkte, die Sie dabei beachten sollten:

So bezahlen Sie in diesem Fall weiter, wie auch vorher, Ihre Beiträge an die deutsche Krankenversicherung. Sie sind jedoch in Polen dann automatisch über die dortige gesetzliche Versicherung versichert, welche alle Leistungen im Krankheitsfall automatisch abrechnet.

Allerdings sind Sie hierbei zu den Konditionen der polnischen gesetzlichen Versicherung versichert – diese wird durch die polnischen Gesetze bestimmt. Sie erhalten also im Krankheitsfall in Polen nur die Leistungen, die die polnische Krankenkasse abdeckt.

Weiter sollten Sie den Wohnortswechsel rechtzeitig an Ihre deutsche Krankenversicherung melden. Dazu müssen Sie das Formular E 121 ausfüllen und an die zuständige Krankenkasse schicken.

Diese setzt sich dann mit der deutschen Versicherung in Verbindung und prüft, ob die zwei oben genannten Punkte auf Sie zutreffen und Sie zu dadurch dann bei der polnischen Krankenversicherung versichert sind.

Da Diese bürokratischen Vorgänge einiges an Zeit kosten können, empfehlen wir Ihnen dies rechtzeitig in Angriff zu nehmen – damit Sie dann direkt nach Ihrem Wohnortswechsel in das Pflegeheim in Polen dort versichert sind.