Wird Pflegegeld bei Pflegeheimen in Polen bezahlt?

Wird das Pflegegeld weiter bezahlt, wenn ich in ein Pflegeheim nach Polen ziehe? Welche Punkte sollte ich generell in diesem Zusammenhang beachten? 

Wird das Pflegegeld für Pflegeheime in Polen weiter bezahlt?

Pflegegeld StempelBei einem Umzug in ein Pflegeheim in Polen wechselt man seinen Wohnsitz innerhalb der EU, in welche Polen im Jahre 2004 eingetreten ist.

Wenn man dabei in Deutschland nach geltendem Recht Pflegegeld für eine der festgestellten drei Pflegestufen erhält, wird dies auch weiter bezahlt, wenn man anschließend seinen Wohnort innerhalb der EU – beispielsweise in ein Pflegeheim in Polen – verlegt. Auch dort besteht grundsätzlich der Anspruch auf eine weitere Zahlung des Pflegegeldes aus Deutschland.

Man sollte seinen Wohnortswechsel allerdings rechtzeitig der zuständigen Pflegekasse mitteilen, damit dort anschließend auch pünktlich das Pflegegeld weiter gezahlt wird.

Wann habe ich keinen Anspruch mehr auf Pflegegeld in Pflegeheimen in Polen?

Die Pflegeversicherung „folgt“ rechtlich gesehen der Krankenversicherung. Daher gibt es einige Fälle, in denen man keinen bzw. einen erheblich geringeren Anspruch auf das Pflegegeld hat:

  •  Sie erhalten nicht nur eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung und arbeiten beispielsweise noch in Deutschland
  • Sie bekommen zum Pflegegeld vergleichbaren Leistungen aus ihrem neuen Heimatland oder haben dort auch einen sonstigen Anspruch auf finanzielle Leistungen, beispielsweise durch ein Beschäftigungsverhältnis, welches Sie dort eingehen

Wenn wir aber von dem „klassischen“ Fall ausgehen, dass ein Rentner, welchem in Deutschland bereits Pflegegeld zustand und der in Deutschland nicht mehr arbeitet sowie aus Polen keine Leistungen vom Staat bezieht in eines der Pflegeheime nach Polen geht, um sich dort pflegen zu lassen, wird in diesem Fall das Pflegegeld weiterhin bezahlt.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf dem Merkblatt der KVdR.