Rentenversicherung und Rente im Pflegeheim in Polen

Was passiert mit meiner Rente bzw. Rentenversicherung wenn ich in ein Pflegeheim nach Polen ziehe und was muss ich dabei beachten? 

Wird meine Rente weitergezahlt, wenn ich in ein Pflegeheim in Polen ziehe?

Wie sieht es dabei mit meiner Rente aus?Grundsätzlich wird die durch Arbeitszeiten in Deutschland erworbene Rente auch in gleicher Höhe weitergezahlt, wenn man in ein anderes EU-Land zieht und seinen Wohnort in ein anderes Land der Europäischen Union – beispielsweise in ein Pflegeheim in Polen – verlegt.

Es gibt dabei jedoch in bestimmten Einzelfällen bei der Frührente Ausnahmen, in welchen der Rentenanspruch gekürzt oder sogar komplett wegfallen kann:

Dies kann bei der Rente wegen verminderter Erwerbstätigkeit der Fall sein, wenn diese auch aufgrund der Situation am deutschen Arbeitsmarkt in Kraft trat.

Was bedeutet das konkret?

Ein Mensch kann beispielsweise nicht ausschließlich nur durch seinen Gesundheitszustand in Frührente gehen, sondern zu einem Anteil auch, weil die Arbeitsmarktlage in Deutschland dies nicht zulässt. Dies lässt sich durch ein Beispiel verdeutlichen:

Wenn eine ursprünglich erwerbstätige Person durch einen Krankheitsfall nicht direkt komplett berufsunfähig ist, sondern beispielsweise jeden Tag theoretisch aufgrund seines Gesundheitszustandes noch 2 Stunden einer bestimmten Arbeit nachgehen könnte. Dies ist allerdings aufgrund der deutschen Arbeitsmarktlage nicht möglich, da realistisch gesehen kein Arbeitgeber in einem solchen Fall jemanden für 2 Stunden am Tag fest einstellen würde.

Diese Person ist also nicht komplett ausschließlich wegen Ihrem Gesundheitszustand in Frührente, sondern zu einem Anteil auch aufgrund der „Lage im Arbeitsmarkt“. Trifft dies zu, kann die Rente bei einer Änderung des langfristigen Wohnorts in bestimmten Fällen gekürzt werden.

Handelt es sich um eine reguläre Rente oder wurde die Frührente ausschließlich aufgrund der Krankheit beschlossen, da die Person durch diese nirgendwo auch nur wenige Stunden arbeiten kann, wird die Rente auch im EU-Ausland weiter in voller Höhe bezahlt.

Wie muss ich bei einem Umzug in ein Pflegeheim in Polen bei der Rentenversicherung beachten?

Sie sollten rechtzeitig ( einige Monate vorher ) einen Antrag, der ebenfalls die Bescheinigung über die deutschen Versicherungszeiten enthält, entweder bei der zuständigen Rentenversicherungsstelle an Ihrem neuen Wohnort oder bei Ihrer deutschen Rentenversicherung einreichen. Dieser wird anschließend geprüft, was einige Monate dauern kann.

Dabei kann man allerdings bis zu 6 Monate im Jahr „kurfristig“ im EU-Ausland wohnen und bekommt seine Rente regulär ohne großen Aufwand weiter gezahlt. Wenn der Antrag also länger dauern sollte, bekommen Sie die ersten 6 Monate aufjedenfall trotzdem Ihre Rente.

Die Rentenversicherung prüft anschließend einmal jährlich, ob die jeweilige Person noch lebt und weiter die Ansprüche für eine Rente erfüllt.